Rechtliche Informationen

AGB — Privatchauffeur in Lyon buchen

Fassung 1.0 — gültig ab dem 13. Juni 2026. Maßgeblich ist stets die zuletzt auf der Website veröffentlichte Fassung. Lyon VTC ist eine Buchungsplattform, betrieben von der WHEVO SAS, société par actions simplifiée. Diese deutschsprachige Seite dient der Orientierung internationaler Reisender; rechtlich verbindlich und im Zweifelsfall vorrangig bleibt die französischsprachige Originalfassung.

Über Lyon VTC: eine Buchungsplattform, kein Fuhrpark

Lyon VTC bringt Sie mit einem Netzwerk geprüfter, vollständig konzessionierter Partnerchauffeure zusammen, die in Lyon, in der Region Rhône-Alpes sowie auf Langstrecken tätig sind (Flughafentransfers, Skigebiete, Genf, Paris und mehr). Wenn Sie über Lyon VTC buchen, werden Sie mit einem unabhängigen, professionellen Fahrer vermittelt, der die Fahrt ausführt. Die WHEVO besitzt keinen eigenen Fuhrpark und ist kein Beförderungsunternehmen — sie erbringt den Vermittlungs- und Buchungsdienst, der Sie und Ihren Chauffeur zusammenführt.

1. Begriffsbestimmungen

  • „Plattform“: die Website und die Buchungswerkzeuge von Lyon VTC, betrieben von der WHEVO.
  • „Partnerchauffeur“ (der „Partner“): ein unabhängiger, beruflich konzessionierter VTC-Fahrer — im Besitz einer gültigen VTC-Berufskarte, eingetragen im offiziellen französischen Register der VTC-Betreiber, durch eine aktuelle Berufshaftpflichtversicherung gedeckt und mit einem vorschriftsmäßigen Fahrzeug unterwegs —, der Ihnen über die Plattform vermittelt wird.
  • „Fahrt“: die durch einen Partnerchauffeur für den Kunden erbrachte Personenbeförderung.
  • „Beförderungsvertrag“: der unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Partnerchauffeur geschlossene Vertrag über die Fahrt.
  • „Buchungsdienst“: die von der WHEVO erbrachte Vermittlungsleistung.
  • „Servicegebühr“: die Provision, die der WHEVO für den Buchungsdienst zusteht.
  • „Kunde“ („Sie“): jede Person — Verbraucher oder Geschäftskunde —, die über die Plattform eine Fahrt bucht.

2. Was Sie buchen

2.1 Lyon VTC vermittelt Sie an einen unabhängigen Chauffeur

Die WHEVO erbringt einen Vermittlungs- und Buchungsdienst zwischen Kunden und unabhängigen Partnerchauffeuren. Die WHEVO ist nicht das Beförderungsunternehmen und führt die Fahrt nicht selbst aus.

2.2 Mit wem Ihr Vertrag zustande kommt

Wichtig. Der Beförderungsvertrag kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem Partnerchauffeur zustande. Der Partnerchauffeur ist der Beförderungsleister und die Partei, die das Entgelt für die Fahrt erhält. Die WHEVO ist nicht Vertragspartei des Beförderungsvertrags.

2.3 Haftung der Buchungsplattform

Verbraucherschutz. Da sie einen Buchungsdienst betreibt, unterliegt die WHEVO dem Artikel L3142-3 des französischen Transportgesetzbuchs (Code des transports), der ihr eine gesetzliche Haftung gegenüber Verbraucherkunden für die ordnungsgemäße Erfüllung des Beförderungsvertrags auferlegt, auch wenn die Fahrt von einem Partnerchauffeur ausgeführt wird. Dieser Schutz ist zwingend und kann gegenüber Verbrauchern nicht abbedungen werden. Ziffer 9 unten legt Umfang und Grenzen innerhalb des rechtlichen Rahmens fest.

3. Wesentliche Informationen vor der Buchung

Vor der Bestätigung jeder Buchung werden Sie klar informiert über:

  • den Vermittlungscharakter des Dienstes (Lyon VTC bringt Sie mit einem Chauffeur zusammen);
  • die Identität des Beförderungsleisters (Ihres Partnerchauffeurs), die spätestens mit der Fahrtbestätigung mitgeteilt wird;
  • die wesentlichen Einzelheiten der Fahrt (Abholort, Ziel, Datum und Uhrzeit, Fahrzeugkategorie, Anzahl der Fahrgäste);
  • den Gesamtpreis der Fahrt inklusive aller Steuern sowie eine etwaige Servicegebühr;
  • die Verfahren für Zahlung, Bestätigung, Stornierung und Reklamation;
  • das Fehlen eines Widerrufsrechts gemäß Ziffer 7.

4. So funktioniert eine Buchung

4.1 Einfache Vermittlung

Sie übermitteln über die Plattform eine Fahrtanfrage. Die WHEVO leitet sie an einen oder mehrere Partnerchauffeure weiter. Eine Anfrage ist keine bestätigte Buchung, solange kein Partner sie angenommen und Ihnen die Fahrt nicht bestätigt wurde.

4.2 Angebot, Annahme und Online-Zahlung

  1. Sie veröffentlichen eine Anfrage mit den Einzelheiten Ihrer Fahrt.
  2. Einer oder mehrere Partnerchauffeure schlagen einen Preis für die Fahrt vor.
  3. Sie nehmen ein Angebot an. Die Annahme begründet den Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und dem gewählten Partnerchauffeur.
  4. Sie zahlen online über unseren Zahlungsdienstleister (Ziffer 6). Eine Buchungsbestätigung wird Ihnen elektronisch zugesandt, mit einer Zusammenfassung der Fahrtdaten und der Identität des Partnerchauffeurs.

4.3 Wann welcher Vertrag zustande kommt

Der Buchungsdienst zwischen der WHEVO und Ihnen kommt mit der Übermittlung Ihrer Anfrage zustande. Der Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und dem Partnerchauffeur entsteht mit der Bestätigung bzw. Annahme des Angebots.

5. Preise

5.1 Der Chauffeur legt den Preis fest

Wichtig. Der Fahrpreis wird vom Partnerchauffeur festgelegt, der allein dafür verantwortlich ist. Die WHEVO schreibt keine Beförderungspreise vor und garantiert keinen Tarif.

Auf der Plattform angezeigte Preise sind unverbindlich und werden als Richtpreis „ab …“ in Euro (€) dargestellt. Der Endpreis wird vor der Fahrt bestätigt, inklusive aller Steuern, und muss von Ihnen vor Zustandekommen des Beförderungsvertrags akzeptiert werden. Er kann die Servicegebühr von Lyon VTC enthalten, die Ihnen offengelegt wird.

5.2 Servicegebühr von Lyon VTC

Die WHEVO wird für den Buchungsdienst über eine Servicegebühr vergütet. Soweit diese von Ihnen zu tragen ist, werden Höhe oder Berechnungsmethode vor Ihrer Annahme der Fahrt offengelegt. Die einem Geschäftskunden berechnete Servicegebühr unterliegt der Umsatzsteuer zum geltenden Satz (20 %).

5.3 Zusatzleistungen

Etwaige Zusatzleistungen (Wartezeit, Maut, von Ihnen gewünschte Routenänderungen, Reinigungskosten bei Verschmutzung usw.) werden vom Partnerchauffeur festgelegt und Ihnen offengelegt.

6. Zahlung (online über Stripe Connect — Direct Charge)

6.1 Zahlungsdienstleister

Online-Zahlungen werden von Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd. und Gesellschaften der Stripe-Gruppe) abgewickelt, einem zugelassenen Zahlungsdienstleister, über Stripe Connect in einer Direct-Charge-Konfiguration. Zur Durchführung der Zahlung kann die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen von Stripe erforderlich sein.

6.2 Der Chauffeur wird direkt bezahlt — Lyon VTC verwahrt keine Gelder

Wichtig (Geldfluss). Der Fahrpreis wird unmittelbar vom Partnerchauffeur vereinnahmt, der alleiniger Empfänger der Gelder und unter Stripe Connect der Merchant of Record ist: Die Transaktion wird direkt dem Stripe-Konto des Partners belastet. Die WHEVO vereinnahmt, empfängt, verwahrt oder handhabt zu keinem Zeitpunkt die dem Fahrpreis entsprechenden Gelder. Die WHEVO erhält ausschließlich ihre Servicegebühr (Application Fee), die von Stripe während der Transaktion automatisch einbehalten und abgerechnet wird.

Die WHEVO handelt nicht als Zahlungsinstitut, Zahlungsdienstvertreter oder Inkassodienstleister für den Partner oder den Kunden: Sie führt keinen Zahlungsvorgang, kein Clearing und keine Verwahrung von Geldern für Dritte durch. Sämtliche Zahlungsflüsse werden ausschließlich von Stripe, einem zugelassenen Dienstleister, zwischen Ihnen und dem Partnerchauffeur abgewickelt.

6.3 Sichere Zahlung und Authentifizierung (PSD2 / SCA)

Zahlungen unterliegen den geltenden Sicherheitsanforderungen, einschließlich der starken Kundenauthentifizierung (SCA) gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2). Sie können aufgefordert werden, die Transaktion bei Ihrer Bank zu bestätigen (3-D Secure oder gleichwertig). Die WHEVO hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Ihre vollständigen Kartendaten, die ausschließlich von Stripe (PCI-DSS-konform) verarbeitet und gesichert werden.

6.4 Fehlgeschlagene oder abgelehnte Zahlung

Schlägt eine Zahlung fehl, wird sie von Ihrer Bank oder von Stripe abgelehnt oder zurückgewiesen, so ist die Buchung nicht bestätigt und der Beförderungsvertrag kommt nicht zustande. Die WHEVO haftet nicht für eine Zahlungsverweigerung, die Ihrer Bank, Stripe oder Ihnen zuzurechnen ist.

6.5 Rechnungsstellung

Die Rechnung für die Fahrt wird vom Partnerchauffeur ausgestellt, dem alleinigen Beförderungsleister und Empfänger des Fahrpreises. Die WHEVO stellt gegebenenfalls eine Rechnung nur über ihre Servicegebühr aus.

7. Kein Widerrufsrecht

Zwingende vorvertragliche Information (Artikel L221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs). Das Widerrufsrecht gilt nicht für Personenbeförderungsleistungen oder für Leistungen, die zu einem bestimmten Termin oder in einem bestimmten Zeitraum zu erbringen sind.

Dementsprechend steht Ihnen bei der Buchung einer Fahrt kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Buchung ist ab der Bestätigung verbindlich, vorbehaltlich der Stornierungsbedingungen in Ziffer 8. Hierauf werden Sie vor dem Abschluss jeder Buchung deutlich hingewiesen.

8. Stornierung, Änderungen, Verspätungen, Nichterscheinen und Erstattungen

8.1 Stornierung durch Sie

Sie können eine gebuchte Fahrt zu den folgenden, Ihnen vor der Buchung offengelegten Bedingungen stornieren:

  • Mehr als 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit: Die Stornierung ist kostenfrei und der tatsächlich gezahlte Preis wird vollständig erstattet, wie in Ziffer 8.5 dargelegt;
  • Weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit: Es kann eine an den Partnerchauffeur zu zahlende Stornogebühr anfallen. Deren Höhe oder Berechnungsmethode wird vom Partnerchauffeur festgelegt und Ihnen vor der Buchung im auf der Plattform verfügbaren Tarif offengelegt.

Sofern der Partnerchauffeur keine günstigeren Bedingungen mitteilt, gelten diese Fristen. Die Stornierungsbedingungen eines Partners dürfen einem Verbraucherkunden niemals ein zwingendes Recht entziehen. Sie können direkt über die Plattform stornieren.

8.2 Nichterscheinen (Kunde abwesend)

Sind Sie zur vereinbarten Zeit nicht am Abholort, kann der Partnerchauffeur nach einer angemessenen Wartezeit die Fahrt als erbracht und abrechenbar behandeln, zu den vor der Buchung offengelegten Bedingungen. Der vereinnahmte Preis bleibt dann dem Partnerchauffeur geschuldet.

8.3 Stornierung durch den Chauffeur

Ist eine Stornierung dem Partnerchauffeur zuzurechnen, wird die WHEVO angemessene Anstrengungen (Bemühungspflicht) unternehmen, die Fahrt einem anderen verfügbaren Partnerchauffeur zu gleichwertigen Bedingungen neu zuzuweisen. Ist eine Neuzuweisung nicht möglich, wird Ihnen der Fahrpreis erstattet wie in Ziffer 8.5 dargelegt, unbeschadet der Haftungsregelung in Ziffer 9.

8.4 Änderungen

Jede Änderung der Fahrt (Zeit, Route, Anzahl der Fahrgäste) bedarf der Zustimmung des Partnerchauffeurs und kann zu einer Ihnen offengelegten Preisanpassung führen.

8.5 Erstattungen

Wichtig (Direct Charge). Da der Fahrpreis unmittelbar vom Partnerchauffeur vereinnahmt wurde (Ziffer 6.2), erfolgt jede Erstattung vom Konto des Partners aus, über Stripe, auf das von Ihnen ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Da die WHEVO die Gelder nicht verwahrt, erstattet sie den Fahrpreis nicht selbst.

Die Servicegebühr von Lyon VTC wird wie folgt behandelt:

  • Ist die Stornierung dem Partnerchauffeur zuzurechnen oder wird die Fahrt aus Gründen des Partners nicht erbracht, so wird die Servicegebühr an Sie erstattet oder ist nicht geschuldet;
  • im Falle einer verspäteten Stornierung durch Sie oder eines Nichterscheinens kann die Servicegebühr — die einer bereits erbrachten Leistung entspricht — der WHEVO geschuldet bleiben, innerhalb der Grenzen zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Die Erstattungsfristen hängen vom Zahlungsdienstleister und den beteiligten Banken ab und liegen außerhalb des Einflussbereichs der WHEVO. Die WHEVO leistet angemessene Unterstützung, um dem Partnerchauffeur die Bearbeitung der Erstattung zu erleichtern.

8.6 Zahlungsstreitigkeiten (Chargebacks)

Jede von Ihnen bei Ihrer Bank erhobene Zahlungsstreitigkeit oder Rückbuchung wird auf Ebene des Stripe-Kontos des Partnerchauffeurs bearbeitet, als der Partei, die die Transaktion erhalten hat. Der Partnerchauffeur trägt die Folgen und die Beweislast dafür, dass die Fahrt erbracht wurde. Die WHEVO, die den Fahrpreis nicht vereinnahmt, ist nicht Partei dieses Bankverfahrens; sie kann gegebenenfalls die ihr vorliegenden Buchungsunterlagen bereitstellen. Missbräuchliche oder bösgläubige Rückbuchungen begründen Ihre Haftung.

9. Haftung

9.1 Haftung von Lyon VTC für den Buchungsdienst

Die WHEVO schuldet für den Buchungsdienst eine Bemühungspflicht. Sie wendet angemessene Sorgfalt an, um Sie mit geeigneten Partnerchauffeuren zusammenzubringen, und prüft im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten, dass die Partner über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

9.2 Gesetzliche Haftung der Buchungsplattform

Gemäß Artikel L3142-3 des französischen Transportgesetzbuchs haftet die WHEVO als Buchungsplattform von Rechts wegen gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung des Beförderungsvertrags, gleich ob dieser im Fernabsatz geschlossen wurde oder nicht und ob die Pflichten von der WHEVO oder vom Partnerchauffeur erfüllt werden.

Die WHEVO kann ganz oder teilweise von dieser Haftung befreit werden, indem sie nachweist, dass die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung zuzurechnen ist:

  • dem Kunden; oder
  • einem unvorhersehbaren und unabwendbaren Verhalten eines Dritten, das mit der Leistungserbringung nicht zusammenhängt; oder
  • einem Ereignis höherer Gewalt.

In allen Fällen behält die WHEVO ein vollständiges Rückgriffsrecht gegenüber dem Partnerchauffeur für die Folgen jeder diesem Partner zuzurechnenden Nichterfüllung oder Schlechterfüllung.

9.3 Haftung des Chauffeurs

Der Partnerchauffeur ist allein verantwortlich für die tatsächliche Durchführung der Fahrt, die Einhaltung der für die VTC-Beförderung geltenden Vorschriften, den Zustand und die Sicherheit des Fahrzeugs, die Gültigkeit der Berufskarte und der Versicherung sowie das Verhalten während der Fahrt.

9.4 Beschränkungen für Geschäftskunden

Im Verhältnis zu einem Geschäftskunden ist die Haftung der WHEVO für sämtliche Schäden zusammengenommen, unbeschadet zwingender Vorschriften, auf die Höhe der von der WHEVO für die betreffende Fahrt tatsächlich vereinnahmten Servicegebühr begrenzt. Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, entgangene Chancen, geschäftliche oder Rufschäden) sind ausgeschlossen.

9.5 Zwingender Schutz

Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung der WHEVO für Personenschäden, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz aus oder entzieht einem Verbraucherkunden ein zwingendes Recht. Jede als missbräuchlich befundene Klausel gilt als nicht geschrieben, ohne die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen zu berühren.

10. Ihre Pflichten

Sie verpflichten sich:

  • zutreffende Angaben zu machen (Abholort, Ziel, Uhrzeit, Anzahl der Fahrgäste);
  • zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort anwesend zu sein;
  • sich gegenüber dem Partnerchauffeur respektvoll zu verhalten und das Fahrzeug zu achten;
  • die geltenden Vorschriften einzuhalten (Anschnallpflicht, zulässige Fahrgastzahl usw.);
  • den Fahrpreis und etwaige geschuldete Zusatzleistungen zu zahlen.

Sie haften für jeden von Ihnen am Fahrzeug des Partnerchauffeurs verursachten Schaden.

11. Reklamationen

11.1 Wie und wann reklamieren

Jede Reklamation zu einer Fahrt oder zum Dienst ist an die WHEVO über die Buchungsplattform zu richten, und zwar innerhalb von acht (8) Tagen nach der Fahrt oder nach dem zur Reklamation Anlass gebenden Ereignis. Die Reklamation sollte die Buchungsreferenz, ihren Gegenstand und alle einschlägigen Belege angeben.

11.2 Wie Reklamationen bearbeitet werden

Die WHEVO bestätigt den Eingang innerhalb von achtundvierzig (48) Werkstunden und bemüht sich, innerhalb von höchstens dreißig (30) Tagen eine begründete Antwort zu erteilen. Im Rahmen ihrer Rolle als Vermittler mit Bemühungspflicht erleichtert die WHEVO den Dialog zwischen Ihnen und dem Partnerchauffeur im Hinblick auf eine gütliche Einigung.

11.3 Rollenverteilung (Plattform vs. Chauffeur)

Reklamationen zur tatsächlichen Durchführung der Fahrt (Verhalten, Fahrzeugzustand, Verspätung, Route) fallen in die Verantwortung des Partnerchauffeurs, des alleinigen Beförderungsleisters, unbeschadet: (i) der gesetzlichen Haftung der WHEVO nach Ziffer 9.2 gegenüber Verbraucherkunden und (ii) des vollständigen Rückgriffsrechts der WHEVO gegenüber dem Partner. Reklamationen zum Buchungsdienst (Funktionsweise der Plattform, Servicegebühr, Buchungsablauf) werden unmittelbar von der WHEVO bearbeitet.

12. Verbrauchermediation

Gemäß den Artikeln L611-1, L612-1 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuchs hat ein Verbraucherkunde das Recht, kostenlos einen Verbrauchermediator in Anspruch zu nehmen, um eine gütliche Beilegung einer Streitigkeit mit der WHEVO zu suchen.

Die Mediation setzt voraus, dass zuvor eine schriftliche Reklamation an die WHEVO gerichtet wurde (Ziffer 11) und diese ungelöst geblieben ist oder innerhalb von zwei (2) Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten wurde. Ein Mediationsantrag ist innerhalb von einem (1) Jahr nach der schriftlichen Reklamation zu stellen.

Die Angaben zum zuständigen Verbrauchermediator lauten: [zu ergänzen: Name und Kontakt des zugelassenen Mediators]. Verbraucher können auch die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

13. Personenbezogene Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Zum Zwecke der Fahrt werden bestimmte Daten (Identität, Abholort, Ziel, Kontaktdaten) mit dem Partnerchauffeur geteilt, der für die Durchführung der Beförderung als Verantwortlicher handelt.

14. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne des Artikels 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs (Code civil) verursacht wird.

15. Salvatorische Klausel

Wird eine Bestimmung dieser Bedingungen für nichtig, undurchsetzbar oder als nicht geschrieben erachtet, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

16. Änderungen dieser Bedingungen

Die WHEVO kann diese Bedingungen ändern. Für eine Fahrt gelten die Bedingungen, die von Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung akzeptiert wurden. Keine spätere Änderung gilt für eine bereits bestätigte Buchung.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht.

17.2 Streitbeilegung

Vor jeder rechtlichen Maßnahme sind Sie eingeladen, eine Reklamation einzureichen (Ziffer 11) und, sofern Sie Verbraucher sind, die Mediation in Anspruch zu nehmen (Ziffer 12).

17.3 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten mit einem Geschäftskunden sind ausschließlich die Gerichte am Sitz der WHEVO (Paris) zuständig. Ein Verbraucherkunde kann ein Verfahren vor jedem nach der französischen Zivilprozessordnung örtlich zuständigen Gericht anstrengen oder vor dem Gericht des Ortes, an dem er bei Vertragsschluss oder bei Eintritt des schädigenden Ereignisses wohnhaft war.

Bereit, einen Privatchauffeur in Lyon zu buchen?

Reservieren Sie einen geprüften Partnerchauffeur für Ihren Flughafentransfer, Ihren Skitransfer oder jede Fahrt durch Lyon und die Alpen. Die Richtpreise beginnen bei einem „ab …“-Tarif in Euro (€), und Ihr Endpreis wird stets vor der Fahrt bestätigt.

Chauffeur in Lyon buchen Unsere Leistungen entdecken

Beliebte Strecken: Flughafentransfer Lyon · Skitransfer ab Lyon · Lyon → Courchevel · Lyon → Val d’Isère · Lyon → Méribel · Lyon → Genf · Lyon → Paris · Privatchauffeur in Lyon · Hochzeitschauffeur.

Diese Bedingungen wurden in französischer Sprache verfasst, die im Verhältnis zu jeder Übersetzung vorrangig ist.